Meldung zum Gerichtsurteil zur Marke DISG bei persolog®

Im Verfahren um die Markennamen DISG® und DISG-Training® hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Entschluss um die Rechte an den Markennamen gefasst.

Im Jahr 1992 wurden die Markennamen DISG® und DISG-Training® in das Markenregister eingetragen und im Jahr 2000 die Inhaberschaft auf die DISG Training GmbH übertragen.

Der Pressebericht vom 25. Januar 2010 berichtet, dass der BGH entschieden hat, dass die persolog GmbH die Rechte an den Markennamen DISG® und DISG-Training® dennoch an die Inscape Publishing, Inc. übertragen muss. Gegenstand des Rechtsstreits waren allein die beiden Markennamen. Modelle, Produkte und Seminarinhalte der persolog GmbH bleiben hiervon unberührt.

Weiter heißt es: Nach Ansicht des BGH besteht Verwechslungsgefahr. Er räumt dem U.S.-Markennamen daher den Vorrang vor dem deutschen Markennamen ein. Die persolog GmbH wird die Rechte in diesem Fall übertragen.

Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, hat dieses Urteil für die in der persolog® Akademie ausgebildeten Trainer keine direkten Konsequenzen.

Zum vollständigen Pressebericht geht es hier.

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